Diese Aus- und Weiterbildung in Künstlerischer Tanztherapie als Angewandte Tanzpsychologie in der beruflichen Praxis vermittelt seit 1984 vielfach bewährte Kenntnisse therapeutischer Selbsterfahrung auf der Basis tanzpsychologischer Gesetzmäßigkeiten.
Ziel ist die an der Interessenslage des Teilnehmers ausgerichtete praxisbezogene therapeutische, auf Wunsch auch spezialisierte wissenschaftliche oder künstlerische Qualifizierung in kurzer Zeit: „In der Kürze liegt die Würze. In der Beschränkung zeigt sich erst der Meister.“ Eine gute Ausbildung gewährleistet am ehesten persönliche Zufriedenheit und beruflichen Erfolg.
Das Weiterbildungsstudium schließt mit der staatlichen Anerkennung ab, sobald das Gesetz zur berufsrechtlichen Regelung in Kraft tritt, womit bis spätestens 2025 gerechnet wird. Ab dann können freiberuflich erbrachte Leistungen in Tanz-, Musik- und Kunsttherapie bei den Krankenkassen abgerechnet werden. Bei Anstellung in einer therapeutischen Einrichtung ist der Träger dieser Einrichtung für die Vergütung zuständig.
Leiterin der Aus- und Weiterbildung ist Dr. Yolanda Bertolaso, diplomierte Tanz- und Musiktherapeutin. Ihren in der MTK-Ausgabe 2020-2 erschienenen Artikel hat der Verlag mit dem Titelbild und mit Innenbildern zum Tanz gewürdigt. Die von ihr erstellte MTK-Ausgabe 2023-1 trägt den für ihren Ansatz bezeichnenden Titel Die Magie der Kunst in den Künstlerischen Therapien.
Dieses von allen maßgebenden Instanzen anerkannte und anerkennungsfähige Angebot legt Wert auf Glaubwürdigkeit und exzellente Ausbildung mit besten Berufschancen. Die Professoren sind aufgrund ihrer höchstrangigen künstlerischen und akademischen Grade und Berufungen staatlich geprüft und somit unabhängig von der Anerkennung irgendwelcher Vereine. Alle Absolventen waren bei ihrer Bewerbung erfolgreich. Für Kliniken sind Kompetenz und Qualität ohnehin wichtiger als akademische Grade oder Anerkennungen von Verbänden bzw. Gesellschaften e.V. (privaten Vereinen, zu deren Gründung sieben Personen genügen), die nur für ihre Mitglieder sprechen können.
Studiengebühren betragen € 1.400 pro Semester bzw. Intensivkompaktwoche.
Annahme von Bildungsschecks (Baden-Württemberg, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz) und Bildungsprämie. Förderung durch Jobcenter steht im Ermessen des Sachbearbeiters.
Übernachtung gegen Eigenleistung für 20 € pro Nacht möglich. Die Teilnehmer erhalten für das freistehende Gebäude einen Schlüssel, so dass sie ihre Freizeit, Mahlzeiten und das Übernachten selbst organisieren und außerhalb der Unterrichtszeiten den Tanzsaal und die Instrumente nutzen können. Kinder und Tiere können mitgebracht werden; in der Nähe sind Wege durch die freie Natur. Das Gebäude mit Küche, Spül- und Waschmaschine, Duschen und zwei Toiletten ist als Unterrichts-, Aus- und Fortbildungsstätte amtlich anerkannt.
Das Angebot richtet sich an Tänzer, Pädagogen, Gymnastiklehrer, Ärzte, Psychologen, Heilpraktiker, Physio- und Ergotherapeuten und an alle, die zur lebenskünstlerischen Alltagsbewältigung das reichhaltige Wirkungspotential tänzerischer Bewegungsgestaltung therapeutisch einsetzen wollen.
Für approbierte Therapeuten: Eine Anerkennung der Seminare durch die Psychotherapeutenkammern kann auf Wunsch beantragt werden; noch immer wurden alle Anträge genehmigt.
Anderswo erworbene Tanztherapiekenntnisse und (meist wertlose) Fortbildungspunkte werden anerkannt, sofern die Kursleiter wenigstens eine Musik-/Tanzhochschule und ein wissenschaftliches Studium absolviert haben und den Kriterien des Berufsverbands für Künstlerische Therapien www.künstlerischetherapien.de BKT weitgehend entsprechen. Auch wenn der ohne Gegenstimmen beschlossene kostenlose Studiengang aufgrund massiver Intervention freiberuflicher Weiterbildungsanbieter verhindert worden war, fanden die Lehrveranstaltungen zur Tanztherapie statt (s. Senatsbeschluss und Vorlesungsverzeichnis). Erstmals an einer deutschen Universität wurde auch in Münster Tanztherapie gelehrt.
Gelegentlich stößt man auf Stellenausschreibungen, die einen bestimmten Anbieter oder Verein bevorzugen. Experten zufolge dokumentieren solche Arbeitgeber damit, dass sie nicht an Bewerbern mit den besten Kenntnissen interessiert sind und damit gegen die erforderliche Ethik im Gesundheitswesen verstoßen.
Tanztherapeuten können Fortbildungspunkte erwerben, sind jedoch zur fachlichen Fortbildung nicht verpflichtet, da sie kaum eine Möglichkeit haben, den Aufwand an Zeit und Kosten zu amortisieren. Die Vergabe von Fortbildungspunkten ist als lukratives Geschäftsmodell von privaten Vereinen zu werten. Siehe § 95d SGB V und § 136b SGB V.
! –> «Die Wikipedia ist nach wie vor ein closed shop, in dem Personen mit fragwürdiger Kompetenz und Agenda über Zugang und Kontext zum Wissen bestimmen wollen.» https://kanzleikompa.de/blog/ 30.10.19
! Siehe auch 1. April 2021 bzw. ZDF Nano vom 16. März 2021 https://youtu.be/zy2bTgE3kOI